Recruiting ist Hochrisiko
Der EU AI Act ordnet KI Systeme in Risikoklassen ein. Systeme, die bei Beschäftigung und Personalauswahl eingesetzt werden, stehen ausdrücklich in Anhang III Nummer 4. Dazu zählen Werkzeuge, die Stellenanzeigen gezielt ausspielen, Bewerbungen filtern oder bewerten und Kandidaten reihen. Für diese Systeme gelten die strengsten Anforderungen unterhalb eines Verbots.
Was bereits gilt
Seit 2. Februar 2025 sind bestimmte Praktiken verboten, darunter Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Ein Videointerview, das aus Mimik auf Eignung schließt, ist damit tabu. Ebenfalls seit Februar 2025 müssen Unternehmen sicherstellen, dass Mitarbeitende, die mit KI arbeiten, ausreichend geschult sind. Seit August 2025 gelten außerdem Pflichten für Anbieter großer KI Modelle, auf denen viele Recruiting Tools aufbauen.
Was verschoben wurde
Ursprünglich sollten die Pflichten für Hochrisiko-Systeme ab 2. August 2026 gelten. Mit dem sogenannten Digital Omnibus hat die EU diese Frist nach hinten verschoben, für Systeme nach Anhang III ist Dezember 2027 der Richtwert. Die Transparenzpflichten sind dagegen seit August 2026 in Kraft. Verlassen sollten Sie sich auf die Verschiebung nicht: Wer jetzt Prozesse aufsetzt, spart sich später den Umbau.
Ihre Pflichten als Arbeitgeber
Als Betreiber, im Gesetz Deployer genannt, müssen Sie das System gemäß Anleitung nutzen, eine qualifizierte Person mit der Aufsicht betrauen, automatisch erzeugte Protokolle aufbewahren und Beschäftigte sowie den Betriebsrat vor dem Einsatz informieren. Bewerber sollten nachvollziehen können, dass und wofür KI eingesetzt wird. Bei Verstößen gegen Hochrisiko-Pflichten drohen bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, bei verbotenen Praktiken bis zu 35 Mio. Euro oder 7 %.
Checkliste für die nächsten Monate
Listen Sie jedes Tool auf, das im Recruiting mit KI arbeitet. Klären Sie mit dem Anbieter, welche Dokumentation er liefert. Legen Sie fest, wer im Unternehmen die Ergebnisse prüft, bevor eine Absage verschickt wird. Und formulieren Sie einen kurzen, ehrlichen Hinweis für Bewerber. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung, für Ihren konkreten Fall lohnt sich ein Gespräch mit Ihrer Rechtsvertretung.
Quellen
Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act), Anhang III Nr. 4, Europäische Kommission Digital Omnibus on AI, Partena Professional (Juli 2026), Ogletree Deakins (2025).